Allgemeine Bemerkung Nr. 16 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2013) zu den Auswirkungen der Wirtschaft auf Kinderrechte
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 16 wird Art. 4 i.V.m. weiteren Artikeln der UNO-Kinderrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss fordert, dass Staaten Unternehmen zu Sorgfalt hinsichtlich der Wahrung von Kinderrechten verpflichten. Geschäftsmodelle, Werbung, Lieferketten und Investitionen sollen kinderfreundlich und nachhaltig gestaltet sein.
Weitere Artikel
Lade…